Wissen Sie bereits, welche Stellen 2026 der Meldepflicht unterliegen und welche nicht? Wenn Sie als Unternehmen eine Stelle ausschreiben, ist es wichtig zu prüfen, ob diese auf der Liste der meldepflichtigen Stellen steht. Sonst riskieren Sie, von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) gebüsst zu werden, und das kann schnell ganz schön ins Geld gehen. Dieser Artikel soll Sie dabei unterstützen, stets den Überblick zu behalten.
Seit dem 1. Januar 2020 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, offene Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5% dem RAV zu melden.
Erst fünf Arbeitstage nach der Publikation einer Stelle im geschützten Bereich des Online-Stellenportals «Job-Room» der Arbeitslosenversicherung (ALV) darf diese anderweitig ausgeschrieben werden (Sperrfrist).
Damit werden die beim RAV registrierten stellensuchenden Personen als Erste über freie Stellen in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit informiert. So erhalten sie einen Informations- und Bewerbungsvorsprung von fünf Arbeitstagen gegenüber anderen Kandidatinnen und Kandidaten. Zudem erhält das RAV die Möglichkeit, den Arbeitgebern Dossiers passender Kandidatinnen und Kandidaten zu übermitteln. Durch diese Massnahme soll das Potenzial der inländischen Arbeitskräfte besser berücksichtigt und genutzt werden.
Die Meldung von Stellen im Rahmen der Stellenmeldepflicht kann direkt auf der Plattform Job-Room erfolgen.
Betroffene Berufsarten 2026:
Nachfolgend finden Sie die Berufsarten, die im Jahr 2026 von einer Meldepflicht betroffen sind.
- Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
- Chemiker:innen
- Biologen und Biologinnen
- Botaniker:innen
- Zoologe und Zoologinnen sowie verwandte Berufe
- Umweltwissenschaftler:innen
- Grafik- und Multimediadesigner:innen
- Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie), Technik
- Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie), Medizin
- Volkswirtschaftler:innen
- Soziologen und Soziologinnen, Anthropologen und Anthropologinnen sowie verwandte Wissenschaftler:innen
- Philosophen und Philosophinnen, Historiker:innen sowie Politologen und Politologinnen
- Schauspieler:innen
- Konferenz- und Veranstaltungsplaner:innen
- Kundeninformationsfachkräfte in Callzentren; Telefonisten und Telefonistinnen
- Hotelrezeptionisten und -rezeptionistinnen
- Auskunftspersonal, Empfangskräfte, Marktforschung
- Köche und Köchinnen
- Chefs und Cheffes de Service in Restaurants
- Servicehilfskräfte in Restaurants
- Betonierer und Betonierinnen, Betonoberflächenfertiger:innen und verwandte Berufe
- Baukonstruktion und verwandte Berufe, anderweitig nicht genannt
- Gipser:innen, Trockenbauer:innen
- Isolierer und Isolierinnen, ohne nähere Angaben; Isolierer und Isolierinnen Gebäudehülle
- Maler:innen und verwandte Berufe
- Schweisser:innen und Brennschneider:-innen
- Metallpolierer und Metallpolierinnen, Rundschleifer:innen und Werkzeugschärfer:innen
- Uhrenarbeiter:innen
- Bediener:innen von Wäschereimaschinen
- Gabelstaplerfahrer:innen und verwandte Berufe
- Hilfsarbeiter:innen, ohne nähere Angaben; Hilfsarbeiter:innen im Bergbau, im Bau (ohne Tiefbau), bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen
- Reinigungspersonal (Büros, Hotels und andere Einrichtungen)
- Hilfsarbeiter:innen im Gemüse- und Obstbau
- Hilfsarbeiter:innen im Gartenbau
- Hilfsarbeiter:innen in der Nahrungsmittelzubereitung
- Sonstige Hilfsarbeiter:innen
Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zum Vorjahr (2025) erneut an. Alle Berufsarten, die 2025 meldepflichtig waren, werden dies auch im Jahr 2026 sein. Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die 2026 der Meldepflicht untersteht, sind erneut die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 88’187 Erwerbstätigen.
Neu sind auch wieder viele Jobs im Gastgewerbe meldepflichtig
Das Reinigungspersonal und die Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen waren zuletzt 2023 meldepflichtig. Im Berechnungszeitraum für die Liste 2026 überschritt diese Berufsart mit einer Arbeitslosenquote von 5,3% den Schwellenwert von 5%. Köchinnen und Köche waren von 2023 bis 2025 nicht meldepflichtig. Zuletzt unterstanden sie der Meldepflicht 2022, nach der Corona-Pandemie. Auch hier wurde im massgebenden Berechnungszeitraum der Schwellenwert mit einer Arbeitslosenquote von 5,3% überschritten. Diese beiden Berufsarten unterstehen damit im Jahr 2026 neu ebenfalls der Stellenmeldepflicht.
Während im Jahr 2025 6,5% der Erwerbstätigen in Berufsarten arbeiteten, die der Stellenmeldepflicht unterstanden, werden es im Jahr 2026 10,8% sein. Das heisst, dass 2026 4,3% mehr Erwerbstätige in Berufen arbeiten, die der Meldepflicht unterliegen.
Wollen Sie sich ein Bild davon machen, welche Jobs zurzeit auf dem Schweizer Stellenmarkt ausgeschrieben sind? Hier finden Sie alle offenen Stellen der Schweiz.
